Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Vanessa Nimmrichter

Pilates Training & Jumping Fitness

Mauern 2/2

5205 Schleedorf


Trainingsraum:

Bahnhofstraße 110

Untergeschoss

5204 Straßwalchen


Steuernummer: 93 251/8830

Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung § 6 Abs. 1 Z 27 UStG

Wir arbeiten nach österreichischen Recht - zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) Aufsichtsbehörde: BH Salzburg Umgebung Gewerbe Vorschriften: Gewerbeordnung (RIS Informationsangebote)


§ 1  Geltungsbereich und Vertragspartnerin

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Pilates Training, Jumping Fitness, Einzeltermine, 10er-Blöcke sowie individuell vereinbarte Gruppen- und Firmenangebote, die mit Vanessa Nimmrichter, Pilates Training & Jumping Fitness, Mauern 2/2, 5205 Schleedorf (nachfolgend „Anbieterin“) abgeschlossen werden.

1.2. Das Angebot richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sowie – bei Gruppen- oder Firmenbuchungen – auch an Unternehmerinnen und Unternehmer. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.

1.3. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen der Kundin bzw. des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Erklärungen per E-Mail erfüllen eine vereinbarte Textform.

1.4. Maßgeblich ist jene Fassung der AGB, die bei Abgabe der Buchung oder beim Kauf eines 10er-Blocks wirksam einbezogen wurde. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge.

§ 2  Leistungsangebot und Teilnahmevoraussetzungen

2.1. Art, Termin, Dauer, Trainingsort, Trainerin, Preis und verfügbare Plätze ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Kursplan, dem Buchungssystem oder einer individuellen Vereinbarung.

2.2. Die Teilnahme ist ausschließlich volljährigen Personen ab 18 Jahren gestattet. Buchungen für oder durch Minderjährige werden nicht angenommen.

2.3. Die Kurse dienen der allgemeinen Fitness, Bewegung und Gesundheitsförderung. Sie ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose, Therapie oder physiotherapeutische Behandlung und begründen keinen bestimmten Trainings- oder Heilerfolg.

2.4. Die Anbieterin darf fachlich geeignete Vertretungstrainerinnen einsetzen, soweit dadurch Inhalt und Qualität des gebuchten Angebots nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

§ 3  Buchung und Vertragsschluss

3.1. Für die Online-Buchung eines Kurstermins ist eine Registrierung im eingesetzten Buchungssystem erforderlich. Die Kundin bzw. der Kunde ist für vollständige und richtige Angaben sowie für die Aktualität der Kontaktdaten verantwortlich.

3.2. Die Darstellung freier Termine ist noch kein verbindliches Vertragsangebot. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt die Kundin bzw. der Kunde eine verbindliche Buchung ab. Der Vertrag über den konkreten Termin kommt mit der Buchungsbestätigung im System oder per E-Mail zustande.

3.3. Vor Abschluss einer Online-Buchung können Eingabefehler über die vorgesehenen Bearbeitungsfunktionen berichtigt werden. Vertragssprache ist Deutsch. Der Buchungstext wird im Buchungssystem nach Maßgabe dessen technischer Funktionen gespeichert; die Kundin bzw. der Kunde erhält bzw. sieht eine Buchungsbestätigung.

3.4. Individuelle Gruppen-, Vereins-, Firmen- oder Veranstaltungsangebote kommen durch übereinstimmende Vereinbarung über den wesentlichen Leistungsumfang und den Preis zustande.

§ 4  Preise, Zahlung und Verzug

4.1. Es gelten die bei Buchung oder Kauf bekannt gegebenen Preise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

4.2. Die Zahlung erfolgt ausschließlich vor Ort. Sofern nicht ausdrücklich eine andere vor Ort angebotene Zahlungsart vereinbart wird, ist der Betrag bar und spätestens vor Beginn der Einheit bzw. bei Übergabe oder Freischaltung des 10er-Blocks fällig.

4.3. Bei verschuldetem Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugszinsen sowie notwendige, zweckentsprechende und angemessene Betreibungs- und Einbringungskosten verlangt werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

4.4. Gutscheine, Ermäßigungen und Aktionspreise sind nur im ausdrücklich genannten Umfang und Zeitraum nutzbar und nicht in bar ablösbar, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

§ 5  10er-Blöcke

5.1. 10er-Blöcke berechtigen zur Teilnahme an zehn Einheiten des jeweils bezeichneten Angebots. Kombi-Blöcke gelten im beim Kauf angegebenen Verhältnis für Pilates und Jumping Fitness. Jede tatsächlich besuchte oder nach § 6 kostenpflichtig versäumte Einheit wird abgebucht.

5.2. Ein 10er-Block ist ab dem Tag des Kaufs drei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht verbrauchte Einheiten, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder eine nachstehende Verlängerung entgegenstehen.

5.3. Kann die Anbieterin über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen keine für den Block geeigneten Kurse anbieten, verlängert sich die Gültigkeit um diesen Zeitraum. Bei einer durch ärztliche Bestätigung nachgewiesenen, länger als vier Wochen dauernden vollständigen Sportunfähigkeit oder Schwangerschaft wird die Gültigkeit auf rechtzeitigen Antrag angemessen um die nachgewiesene Verhinderungsdauer verlängert. Der Antrag ist spätestens binnen vier Wochen nach Wegfall der Verhinderung zu stellen.

5.4. 10er-Blöcke sind personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar. Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung nicht verbrauchter Einheiten ist ausgeschlossen, sofern keine von der Anbieterin zu vertretende dauerhafte Leistungseinstellung oder ein sonstiger gesetzlicher Erstattungsgrund vorliegt.

5.5. Bei einer dauerhaften Einstellung des passenden Kursangebots erstattet die Anbieterin auf Wunsch den auf nicht verbrauchte Einheiten entfallenden anteiligen Blockpreis.

§ 6  Stornierung, Nichterscheinen und Ersatzperson

6.1. Einzelne gebuchte Kurstermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem veröffentlichten Kursbeginn über das Buchungssystem oder – wenn dies technisch nicht möglich ist – per E-Mail kostenfrei storniert werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Stornierung.

6.2. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen ist der Preis der Einheit zu bezahlen bzw. wird eine Einheit vom 10er-Block abgebucht. Dies gilt nicht, wenn die Kundin bzw. der Kunde nachweist, dass der Anbieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Anbieterin rechnet sich ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Platzvergabe an.

6.3. Bei einer Einzeleinheit kann vor Kursbeginn eine volljährige Ersatzperson benannt werden, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und organisatorische oder sachliche Gründe nicht entgegenstehen. 10er-Blöcke selbst sind nicht übertragbar.

6.4. Eine Erkrankung oder sonstige persönliche Verhinderung hebt die 24-Stunden-Regel grundsätzlich nicht auf. Gesetzliche Ansprüche in außergewöhnlichen Fällen sowie die Verlängerungsregel für 10er-Blöcke nach § 5.3 bleiben unberührt.

§ 7  Mindestteilnehmerzahl, Änderungen und Absage

7.1. Ein Kurs findet grundsätzlich ab fünf angemeldeten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern statt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Anbieterin den Termin absagen. Die Information erfolgt so früh wie möglich über die hinterlegten Kontaktdaten.

7.2. Bei einer Absage durch die Anbieterin entfällt die Zahlungspflicht. Bereits bezahlte Beträge werden erstattet; bei einem 10er-Block wird keine Einheit abgebucht bzw. eine bereits abgebuchte Einheit gutgeschrieben.

7.3. Zumutbare geringfügige Änderungen, insbesondere ein Trainerinnenwechsel, eine geringfügige Verschiebung von Beginn oder Dauer oder die Verlegung an einen nahe gelegenen, gleichwertigen Trainingsort, sind zulässig, sofern der Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt. Bei wesentlichen Änderungen kann die betroffene Buchung kostenfrei storniert werden.

7.4. Muss ein Termin wegen Krankheit, höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unbenutzbarkeit des Trainingsraums oder eines vergleichbaren, nicht von der Anbieterin beherrschbaren Ereignisses abgesagt oder verlegt werden, bestehen vorrangig Anspruch auf Gutschrift oder Umbuchung und, wenn dies nicht zumutbar ist, auf Erstattung des betroffenen Entgelts. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

§ 8  Gesundheit, Sicherheit und Mitwirkung

8.1. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor der Teilnahme zu prüfen, ob der eigene Gesundheits- und Trainingszustand die konkrete Einheit erlaubt. Bei Erkrankungen, Verletzungen, Schwangerschaft, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Schwindel, Gleichgewichtsproblemen, Beckenbodenbeschwerden oder sonstigen Zweifeln ist vorab ärztlicher Rat einzuholen und die Trainerin über für das Training relevante Einschränkungen zu informieren.

8.2. Anweisungen der Trainerin sowie Sicherheits-, Hygiene- und Nutzungshinweise sind einzuhalten. Übungen sind kontrolliert und nur im individuell verträglichen Umfang auszuführen. Bei Schmerzen, Unwohlsein oder Schwindel ist das Training sofort zu unterbrechen und die Trainerin zu informieren.

8.3. Die Anbieterin kann Personen von einer Einheit ausschließen oder die Teilnahme abbrechen lassen, wenn konkrete gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Bedenken bestehen, Anweisungen nicht befolgt werden, andere Personen gefährdet oder erheblich gestört werden oder Alkohol- bzw. Drogeneinfluss erkennbar ist. Bei einem von der Teilnehmerin bzw. vom Teilnehmer zu vertretenden Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung.

8.4. Für Pilates ist eine geeignete eigene Trainingsmatte mitzubringen, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Jumping Fitness wird auf bereitgestellten, dafür geeigneten Trainingsgeräten durchgeführt. Geräte dürfen nur nach Einweisung und bestimmungsgemäß verwendet werden.

§ 9  Hausordnung, persönliche Gegenstände und Aufnahmen

9.1. Die am Trainingsort geltende Hausordnung ist einzuhalten. Trainingsräume, Sanitärbereiche und Geräte sind pfleglich und sauber zu behandeln; geeignete Sportkleidung und gegebenenfalls saubere Hallenschuhe sind zu verwenden.

9.2. Persönliche Gegenstände sind so zu verwahren, dass sie den Trainingsbetrieb nicht behindern. Für Garderobe und Wertgegenstände wird keine Verwahrung übernommen.

9.3. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen anderer Teilnehmerinnen, Teilnehmer oder Trainerinnen sind ohne deren vorherige Einwilligung unzulässig. Eine Einwilligung zu Werbeaufnahmen wird, falls erforderlich, gesondert und freiwillig eingeholt und kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen widerrufen werden.

§ 10  Haftung

10.1. Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfinnen vorsätzlich oder fahrlässig verursachen. Gesetzlich nicht zulässige Haftungsausschlüsse, insbesondere für Personenschäden, werden nicht vereinbart.

10.2. Für Schäden, die ausschließlich daraus entstehen, dass gesundheitliche Einschränkungen trotz zumutbarer Kenntnis verschwiegen, Sicherheitsanweisungen missachtet, Übungen eigenmächtig verändert oder Geräte bestimmungswidrig verwendet werden, haftet die Anbieterin nur, soweit sie den Schaden selbst mitverursacht hat. Ein allfälliges Mitverschulden ist nach den gesetzlichen Regeln zu berücksichtigen.

10.3. Gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen; ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Personenschäden, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

10.4. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Sachen haftet die Anbieterin nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt am Trainingsort zurückzulassen.

§ 11  Rücktritt bei Online-Buchungen

11.1. Bei der Online-Buchung einer einzelnen Pilates- oder Jumping-Fitness-Einheit für einen konkret festgelegten Termin handelt es sich regelmäßig um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Für solche Verträge besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht. Die vertragliche Stornomöglichkeit nach § 6 bleibt bestehen.

11.2. 10er-Blöcke werden ausschließlich vor Ort gekauft und bezahlt. Für einen ausschließlich in den Geschäftsräumen bzw. am Trainingsort abgeschlossenen Kauf besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem FAGG.

11.3. Sollte ausnahmsweise ein sonstiger Vertrag im Fernabsatz abgeschlossen werden, für den die Ausnahme des § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG nicht gilt, steht Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. Die Anbieterin erteilt dafür vor Vertragsabschluss die gesetzlich erforderliche gesonderte Rücktrittsbelehrung samt Musterformular.

11.4. Wird bei einem rücktrittsfähigen Dienstleistungsvertrag ausdrücklich verlangt, dass die Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, ist bei wirksamem Rücktritt ein angemessener Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach vollständiger Leistungserbringung kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.

§ 12  Datenschutz

12.1. Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung, Buchungsverwaltung, Durchführung und Abrechnung der Leistungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Nähere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten, enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter https://pilates-salzburg.at/datenschutzerklaerung/.

12.2. Die Verarbeitung gesundheitsbezogener Angaben erfolgt nur, soweit dies für eine sichere Durchführung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Medizinische Unterlagen sollen nur übermittelt werden, wenn dies ausdrücklich erforderlich ist; regelmäßig genügt eine knappe ärztliche Bestätigung ohne Diagnose.

12.3. Werbliche Nachrichten per E-Mail, SMS oder WhatsApp erfolgen nur auf einer dafür bestehenden Rechtsgrundlage, insbesondere nach Einwilligung, und können nach den gesetzlichen Vorgaben jederzeit abbestellt werden.

§ 13  Beschwerden, Recht und Gerichtsstand

13.1. Beschwerden können an Vanessa Nimmrichter, Mauern 2/2, 5205 Schleedorf, oder per E-Mail an vanessa@pilates-salzburg.at gerichtet werden. Die Anbieterin bemüht sich um eine rasche einvernehmliche Lösung.

13.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

13.3. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein davon abweichender Gerichtsstand wird nicht vereinbart.

13.4. Für Streitigkeiten mit Unternehmerinnen und Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Geschäftssitz der Anbieterin vereinbart. Die Anbieterin bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Kundin bzw. des Kunden zu klagen.

13.5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern treten an die Stelle unwirksamer Klauseln die gesetzlichen Regelungen; eine geltungserhaltende Reduktion zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern wird nicht vereinbart.


ENDE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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