Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Vanessa Nimmrichter

Pilates Training & Jumping Fitness

Haidach 14a

5204 Straßwalchen


Trainingsraum:

Bahnhofstraße 110

5204 Straßwalchen


Steuernummer: 93 251/8830

Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung § 6 Abs. 1 Z 27 UStG

Wir arbeiten nach österreichischen Recht - zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) Aufsichtsbehörde: BH Salzburg Umgebung Gewerbe Vorschriften: Gewerbeordnung (RIS Informationsangebote)


§ 1 Geltungsbereich 

1.1. 

Diese Vertragsbestimmungen (die „Vertragsbestimmungen“) gelten für Pilates Training sowie Jumping Fitness von Pilates & Jumping Fitness by Vanessa Nimmrichter (Adresse siehe oben) (nachfolgend "VERANSTALTER"). Die Vertragsbestimmungen finden Anwendung gegenüber sämtlichen Kunden:innen (die "KUNDEN"), somit sowohl gegenüber Unternehmern gemäß UGB als auch gegenüber Verbrauchern gemäß KSchG. 

1.2. 

Von den Vertragsbestimmungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3. 

Im Falle der Weitergabe von Kursterminen an Dritte, hat der KUNDE sämtliche Rechte und Pflichten gegenüber dem VERANSTALTER auf solche Dritte zu überbinden.


§ 2 Kursbuchung, Bezahlung, Übertragung

2.1. 

Auf unserer Website können Kurse für Pilates und Jumping Fitness gebucht werden. Es ist dafür eine einmalige Registrierung notwendig. Die angeforderten Daten werden laut EU Datenschutz Verordnung nicht weitergegeben. Siehe dazu unsere Datenschutzerklärung.

2.2. 

Die Bezahlung der Buchung findet direkt vor Beginn des gebuchten Kurses in Bar statt.

Einzeleinheit Pilates € 13,-

Einzeleinheit Jumping Fitness € 14,-

2.3. 

Es gibt für Pilates und auch für Jumping Fitness die Möglichkeit einen 10er Block zu kaufen. Dieser kann ebenfalls direkt vor Kursbeginn in Bar gekauft werden.

Zur Auswahl steht:

10er Block Pilates € 100,-

10er Block Jumping Fitness € 120,-

10er Block Kombi Pilates/Fitness € 125,-

2.4.

Der Zehnerblock ist nicht übertragbar auf dritte Personen.

2.5. 

Bis zu 24 Stunden vor Kursbeginn kann die Anmeldung kostenfrei storniert werden. Wenn der Kurs nach 24 Stunden vor Kursbeginn storniert wird, ist der Kursbetrag trotzdem zu bezahlen.

2.6. 

Eine gebuchte Einzeleinheit kann auf dritte Personen übertragen werden. Siehe hierzu in dieser AGB bei Punkt 1.3

Der 10er Block ist von einer Übertragung ausgenommen. Siehe 2.4.

2.7.

Pilates Training und Jumping Fitness finden erst ab einer Teilnehmerzahl von fünf Teilnehmer statt. Die Teilnehmer Anzahl ist im Buchungssystem ersichtlich. Sollte ein Termin nicht stattfinden werden Sie rechtzeitig von uns darüber informiert.


§ 3 Trainingsgeräte, Trainingsort

3.1.

Jumping Fitness wird auf dafür geeigneten, zertifizierten und für den gewerblichen Gebrauch zugelassenen Trampoline durchgeführt.

3.2.

Für Pilates Training muss der Teilnehmer: in eine Trainingsmatte selbst mitnehmen.

3.3.

Der VERANSTALTER behält sich vor, Veranstaltungen in jeglicher Hinsicht zu ändern. Geringfügige und zumutbare Änderungen der Veranstaltung (z. B. geringfügige Änderung von Zeit und Dauer der Veranstaltung, Verlegung des Veranstaltungsortes in räumlicher Nähe.


§ 4 Hausordnung 

4.1. 

Für sämtliche Veranstaltungen gilt die Hausordnung des VERANSTALTERS.

4.2. 

Ergänzend gilt für Veranstaltungen Folgendes: - Minderjährige sind zu Veranstaltungen des VERANSTALTERS nur in Begleitung einer Aufsichtsperson zugelassen, soweit im Einzelfall für eine Veranstaltung nichts Abweichendes festgelegt ist.


§ 5 Haftung 

5.1. 

Die Haftung des VERANSTALTERS beschränkt sich auf Schadenersatzansprüche des KUNDEN wegen - Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie - sonstiger Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung oder eine leicht fahrlässige Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten des VERANSTALTERS zurückzuführen sind. 

5.2. 

Es obliegt dem Besucher der Veranstaltung, sich seiner Gesundheit und möglicher Risiken bewusst zu sein. Es liegt insbesondere in seiner Eigenverantwortung, vor der Teilnahme an der Veranstaltung zu prüfen, ob er anfällig für veranstaltungsbedingte Gesundheitsprobleme ist.

5.3.

Gefahrenhinweise: Der Besucher nimmt diese Gefahren in Kauf und trifft eigenverantwortlich angemessene Maßnahmen zu deren Vermeidung (z. B. Gehörschutzmaßnahmen, bis hin zur Nichtteilnahme an der Veranstaltung etc.).

5.4. 

Auch eine allfällige Haftung des VERANSTALTERS für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Wertgegenständen ist auf Fälle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Andernfalls erfolgt die Mitnahme von Wertgegenständen auf eigene Gefahr. 

5.5. 

Sofern es sich beim KUNDEN um einen Unternehmer handelt, so gilt Folgendes: Die Haftung des VERANSTALTERS ist dem Grunde nach auf Fälle (krass) grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Die Anwendbarkeit des § 1298 ABGB (Beweislastumkehr) wird ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverlust, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet der VERANSTALTER jedenfalls nicht. Jegliche Ansprüche (insb. Schadenersatzansprüche) gegen den VERANSTALTER verjähren 1 Jahr ab Kenntnis des haftungsbegründenden Umstandes (im Schadenersatzfall: Kenntnis von Schaden und Schädiger).


§ 6 Rechtswahl und Gerichtsstand 

6.1. 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner int. Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts, soweit dem nicht zwingendes Verbraucherschutzrecht entgegensteht (§ 13a KSchG, Art 6 Abs 2 Rom I-VO; Hinweis: Verbraucherrecht, sich auf den Schutz der zwingenden Bestimmungen des im Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes geltenden Rechts zu berufen).

6.2. 

Sofern es sich beim KUNDEN um einen Unternehmer handelt, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand [Ort] (Österreich). [Hinweis: im Hauptvertrag anzuführen.] Dennoch behält sich der VERANSTALTER das Recht vor, die Ansprüche gegenüber KUNDEN auch an anderen Gerichts-ständen geltend zu machen.


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